Für angemeldeten Schülerinnen und Schüler haben wir vom 20. bis 22. Dezember von 08 Uhr bis 12 Uhr eine Notbetreuung organisiert. Die Treffpunkte, Räume sowie die voraussichtlichen Betreuerinnen und Betreuer entnehmen Sie bitte dem Plan:
Für angemeldeten Schülerinnen und Schüler haben wir vom 20. bis 22. Dezember von 08 Uhr bis 12 Uhr eine Notbetreuung organisiert. Die Treffpunkte, Räume sowie die voraussichtlichen Betreuerinnen und Betreuer entnehmen Sie bitte dem Plan:
Die Koch- und Back AG bietet die selbst hergestellten Produkte zum Kauf über das Schulsekretariat an. Große Flasche 3,50 Euro kleine Flasche 2 Euro. Der Erlös kommt der AG zu Gute.
Ihre Kinder haben zuletzt eine Anzahl von Tests erhalten, die so berechnet ist, dass sie bis zum 1. Schultag nach den Weihnachtsferien reicht, wenn durch die Ferien dreimal/Woche durchgetestet wird.
Nun haben wir erfahren, dass mit diesen ausgegebenen Tests nicht durch die Weihnachtsferien durchgetestet werden soll. Das bedeutet, dass diese Tests bis einschl. 17. Januar 2022 reichen müssen.
Besucht ihr Kind am 20. und 22. Dezember 2021 die Notbetreuung, muss es sich dafür testen. Dann reichen die ausgegebenen Tests bis einschl. 12. Januar 2022.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Liebe Eltern,
wie Sie wissen, wurde der Beginn der Weihnachtsferien in diesem Jahr aus Pandemie-Gründen um drei Tage vorgezogen. Der letzte reguläre Schultag ist der 17. Dezember 2021.
Trotzdem bieten wir im äußersten Notfall vom 20. bis 22. Dezember als Schule eine Betreuung von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr an. Wir bitten Sie darum, Ihre Kinder möglichst zu Hause zu lassen und das Betreuungsangebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn es unbedingt erforderlich ist und eine Betreuung anders nicht gewährleistet werden kann.
Es geht darum, jetzt die Kontakte zu reduzieren und das Infektionsgeschehen in der Schule in den Griff zu bekommen, damit Familien zu Hause gemeinsam Weihnachten feiern können und wir gut in die Schulzeit nach den Weihnachtsferien starten können.
Benötigen Sie dennoch eine Betreuung, bitten wir um Rückgabe des unteren Abschnitts bis spätestens Freitag, 10. Dezember 2021 an die Klassenlehrkraft. Vielen Dank.
… ja geradezu erbärmlich, dass Impfgegner mit mutwilliger Sachbeschädigung ihre Meinung kundtun. Als gäbe es keine anderen Möglichkeiten…
In den kommenden Wochen werden, zum eigenen und zum Schutz Ihrer Kinder, viele Lehrkräfte ihre dritte Impfung erhalten. Es wird nicht vermeidbar sein, dass es deshalb zu Unterrichtsausfällen kommen kann. Wir verweisen diesbezüglich auf den Brief des MBJS, den Sie hier nachlesen können.
Elternbrief des Bildungsministeriums
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Inzidenz der Kinder zwischen 5 und 14 Jahre liegt heute im Landkreis Oberhavel bei 1705,4.
Im Moment haben wir in folgenden Klassen Infektionen oder Verdachtsfälle: 1e, 2b, 2d, 3a, 3c, 4b, 5c, 6a, 6d
Einzig und allein das Gesundheitsamt verhängt die häusliche Isolation (Quarantäne). Aufgrund der angespannten Situation in den Gesundheitsämtern werden aktuell nur Kinder mit positivem Test in Quarantäne geschickt, keine Sitznachbarn mehr. Wir bitten allerdings darum, dass unmittelbare Sitznachbarn und Kontaktpersonen für einige Tage nicht in die Schule kommen und sich testen.
Bitte denken Sie daran, die Schule (post@waldgrundschule.de) und die Klassenlehrkraft bei einem positiven Test unmittelbar zu informieren.
Vergessen Sie in keinem Fall, Ihr Kind immer am Montag, Mittwoch und Freitag morgens vor Schulbeginn zu testen und den Test mit Ihrer Unterschrift zu bestätigen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
In Schulen gilt nach der neuen Corona-Eindämmungsverordnung bei der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske:
(…) Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann die Schule aus pädagogischen Gründen eine weitergehende Befreiung von der Tragepflicht zulassen. Während des Stoßlüftens in den Schulräumen können Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal die medizinische Maske vorübergehend abnehmen.
Neu für Horte ist: In den Innenbereichen von Horteinrichtungen besteht nun für alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske außerhalb der Betreuungs- und Bildungsangebote, die in Gruppen-, Bewegungs- oder sonstigen pädagogischen Räumen stattfinden. Für Besucherinnen und Besucher gilt die Maskenpflicht auch in den Außenbereichen von Horteinrichtungen.
Die Inzidenz der Kinder zwischen 5 und 14 Jahre steigt im Moment rasant. Sicherlich haben Sie bereits den Medien entnommen: Ab Montag, 15.11. testen sich Schülerinnen und Schüler nun dreimal wöchentlich am Montag, Mittwoch und Freitag morgens, bevor sie zur Schule kommen. Die entsprechenden Testzettel mit den eingetragenen Terminen erhalten Sie am Freitag, 12.11. über die Klassenlehrkraft oder hier:
WICHTIG: Bitte denken Sie daran, Ihr Kind regelmäßig zu testen. Sie helfen uns damit sehr.