Allgemein

Wichtige Information zur Schulanmeldung

Aufgrund der aktuellen Situation gilt für die Schulanmeldung folgende Regelung:
Am 25. und 26. Januar 2022 von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr werden nur die Unterlagen zur Anmeldung (einschl. einer Kopie der Geburtsurkunde) entgegen genommen.
Bitte bringen Sie nicht Ihr Kind mit. Bei der Abgabe der Unterlagen erhalten Sie den Termin und die Unterlagen für die Schulärztliche Untersuchung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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Schulstart am 3. Januar 2022 in Präsenz

Sehr geehrte Eltern,
wir hoffen, Ihre Kinder und Sie haben sich in den Weihnachtsferien gut erholt.
Nach den Weihnachtsferien starten grundsätzlich alle Schulen am 3. Januar 2022 mit Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen. Die Präsenzpflicht bleibt jedoch mit den bekannten Ausnahmen aufgehoben.
Für die Teilnahme am Präsenzunterricht gilt seit dem 15. November 2021: Jede Schülerin und jeder Schüler müssen dreimal wöchentlich einen negativen Corona-Test (Antigen-Schnelltest) nachweisen. Alle Beschäftigten – und damit auch Lehrkräfte – dürfen die Arbeitsstätte nur betreten, wenn sie den Nachweis „geimpft“, „genesen“ oder „getestet“ arbeitstäglich erbringen.

Aktuelle Informationen zum Schulstart nach den Weihanchtsferien finden Sie hier:

Informationen des Bildungsministeriums

 

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Wie geht es weiter?

Liebe Eltern,
nun beginnen die Weihnachtsferien. Wir wünschen Ihnen Ruhe, Besinnung und Erholung. Wir danken unserem Förderverein ganz herzlich dafür, dass er uns diesen schönen Stern über dem Schuleingang gestiftet hat.

Hier folgen einige Informationen für die Weihnachtsferien und zum Schulstart im Januar.

  1. Die ausgegebenen Tests sind nicht für die Weihnachtsferien bestimmt. Bitte denken Sie daran. Das bedeutet, dass diese Tests bis einschl. 17. Januar 2022 reichen müssen. Besucht ihr Kind am 20. und 22. Dezember 2021 die Notbetreuung, muss es sich dafür testen. Dann reichen die ausgegebenen Tests bis einschl. 12. Januar 2022.
  2. Ab Januar haben wir einen neuen Essenanbieter. Ihr Kind (egal ob Hort- oder Hauskind) kann nur am Essen ab 3. Januar 2022 teilnehmen, wenn es angemeldet ist. Hier können Sie Ihr Kind anmelden: Clauert Catering
  3. Die Präsenzpflicht bliebt nach aktuellem Stand weiter aufgehoben. Bei Änderungen informieren wir an dieser Stelle.

Wir wünschen Ihnen für die kommende Zeit alles Gute!

H. Mittelstädt, Schulleiter

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Wichtige Hinweise zu den ausgegebenen Tests!

Ihre Kinder haben zuletzt eine Anzahl von Tests erhalten, die so berechnet ist, dass sie bis zum 1. Schultag nach den Weihnachtsferien reicht, wenn durch die Ferien dreimal/Woche durchgetestet wird.
Nun haben wir erfahren, dass mit diesen ausgegebenen Tests nicht durch die Weihnachtsferien durchgetestet werden soll. Das bedeutet, dass diese Tests bis einschl. 17. Januar 2022 reichen müssen.
Besucht ihr Kind am 20. und 22. Dezember 2021 die Notbetreuung, muss es sich dafür testen. Dann reichen die ausgegebenen Tests bis einschl. 12. Januar 2022.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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Notbetreuung 20. bis 22.12.

Liebe Eltern,
wie Sie wissen, wurde der Beginn der Weihnachtsferien in diesem Jahr aus Pandemie-Gründen um drei Tage vorgezogen. Der letzte reguläre Schultag ist der 17. Dezember 2021.
Trotzdem bieten wir im äußersten Notfall vom 20. bis 22. Dezember als Schule eine Betreuung von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr an. Wir bitten Sie darum, Ihre Kinder möglichst zu Hause zu lassen und das Betreuungsangebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn es unbedingt erforderlich ist und eine Betreuung anders nicht gewährleistet werden kann.

Es geht darum, jetzt die Kontakte zu reduzieren und das Infektionsgeschehen in der Schule in den Griff zu bekommen, damit Familien zu Hause gemeinsam Weihnachten feiern können und wir gut in die Schulzeit nach den Weihnachtsferien starten können.

Benötigen Sie dennoch eine Betreuung, bitten wir um Rückgabe des unteren Abschnitts bis spätestens Freitag, 10. Dezember 2021 an die Klassenlehrkraft. Vielen Dank.

Elternbrief mit Rückmelde-Abschnitt

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Aufhebung der Präsenzpflicht ab Montag

Ab Montag, 29.11.2021 wird die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht für die Klassenstufen 1 bis 5 aufgehoben.
Wollen Sie, dass Ihr/e Kind/er dem Präsenzunterricht fernbleiben, informieren Sie bitte die Klassenlehrkraft schriftlich. Die Erklärung müssen Sie nicht begründen, sie ist aber mindesten für jeweils eine (Schul-)Woche abzugeben.
Bitte berücksichtigen Sie dabei:
  • Das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.
  • Die Schule versorgt Ihr/e Kinder mit Lemaufgaben. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
  • Während des Fernbleibens vom Präsenzunterricht bearbeitete Aufgaben können von den Lehrkräften kommentiert werden, sie werden aber nicht bewertet.
  • Für die Zeit bis zu den Weihnachtsferien werden wir nach pädagogischen Kriterien darüber entscheiden, ob auf die Leistungsbewertung bei den Lerngruppen verzichtet wird, bei denen Schüler/innen vom Präsenzunterricht fernbleiben.
Die jetzige Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt bis 15. Dezember 2021. Sie werden Sie rechtzeitig über die für die Zeit danach geltende Regelung informiert.
Zudem wird der Beginn der Weihnachtsferien vorgezogen.
Die Weihnachtsferien beginnen am Montag, den 20. Dezember 2021 und enden am Freitag, den 31. Dezember 2021. Der Unterrichtsbetrieb endet dementsprechend am Freitag, den 17. Dezember 2021, er setzt wieder ein am Montag, den 3. Januar 2022.
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Booster-Impfungen für Lehrkräfte

In den kommenden Wochen werden, zum eigenen und zum Schutz Ihrer Kinder, viele Lehrkräfte ihre dritte Impfung erhalten. Es wird nicht vermeidbar sein, dass es deshalb zu Unterrichtsausfällen kommen kann. Wir verweisen diesbezüglich auf den Brief des MBJS, den Sie hier nachlesen können.

Elternbrief des Bildungsministeriums

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

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