Allgemein

Unterricht nach Plan ab 31. Mai

Wir freuen uns, dass der Wechselunterricht endet und ab 31. Mai alle Schülerinnen und Schüler wieder nach dem regulären Stundenplan Unterricht haben.

Einige Einschränkungen gibt es jedoch noch. Gruppenübergreifende Angebote wie Arbeitsgemeinschaften, Neigungsunterricht, Schwimmunterricht usw. finden noch nicht statt. Auch darf Sportunterricht nicht in der Sporthalle stattfinden sondern nur an der frischen Luft.

Weiterhin gelten besondere hygienische Vorsichtsmaßnahmen wie die Maskenpflicht usw. Auch testen sich alle Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich zu Hause, immer am Montag und am Donnerstag. Die letzten vier Tests erhalten unsere Kinder am Montag, den 7. Juni 2021 für folgende Testtage:
Donnerstag, 10. Juni
Montag, 14. Juni
Donnerstag, 17. Juni
Montag, 21. Juni
Bitte denken Sie daran, dass an diesen Tagen Ihr Kind die Testbescheinigung mit dem aktuellen Datum und Ihrer Unterschrift vorlegen muss. Danke für Ihre Unterstützung.

In der Zeit vom 14. bis 22. Juni 2021 findet Projektunterricht, in der Regel bei der Klassenlehrkraft zu folgenden Zeiten statt.
1. und 2. Klasse 08:00 bis 12:00 Uhr
3. und 4. Klasse 08:30 bis 12:30 Uhr
5. und 6. Klasse 09:00 bis 13:00 Uhr

Am letzten Schultag haben Ihre Kinder in der 2. und 3. Stunde Unterricht bei ihrer Klassenlehrkraft und erhlaten ihr Zeugnis.

 

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Präsenzunterricht frühestens ab 31. Mai

UPDATE: Die Inzidenz in OHV liegt am 26. Mai 2021 bei 35,7

Laut dem heutigen Beschluss des Brandenburger Kabinetts wird der Unterricht nach Stundenplan (ohne Wechelunterricht) bei einem Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen von unter 50 fühestens am 31. Mai 2021 beginnen.
Am heutigen 25. Mai 2021 lag der Inzidenzwert unter 50 (bei 45,6).

Weitere Informationen folgen.

Sobald kein Wecheslunterricht (blau/grün) mehr stattfindet, testen sich alle Schülerinnen und Schüler montags und donnerstags.

Hier ist die PM der Bildungsministerin Britta Ernst nachzulesen.

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Testausgabe (blau: 17. Mai, grün: 20. Mai), Formular

Am 17. und 20. Mai erhalten alle Schülerinnen und Schüler wieder Testpakete mit jeweils fünf Tests.

Die Schülerinnen und Schüler der blauen Gruppe testen damit an folgenden Tagen:
19. Mai
26. Mai
31. Mai
2. Juni
7. Juni (Testausgabe der letzten 4 Tests)

Die Schülerinnen und Schüler der grünen Gruppe testen damit an folgenden Tagen:
25. Mai
27. Mai
1. Juni
3. Juni
8. Juni (Testausgabe der letzten 4 Tests)

Bitte verwenden Sie dieses Formular zur Bestätigung des Tests.

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Lernangebote in den Ferien

In den Sommer- und Herbstferien 2021 soll es für Brandenburger Kinder und Jugendliche Angebote der Ferienbetreuung mit Lernangeboten geben.

Wie schon in den Sommerferien 2020 wird es in den Sommer- und Herbstferien 2021 Angebote der Ferienbetreuung in Verbindung mit Lernangeboten für Schülerinnen und Schüler geben, die von den Schülerinnen und Schülern auf freiwilliger Basis wahrgenommen werden können. Empfehlenswert ist die Teilnahme an einem solchen Ferienangebot insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die unter den aktuellen Bedingungen nicht erfolgreich lernen können und Gefahr laufen, den Anschluss an das durchschnittliche Leistungsniveau ihrer Klasse oder Jahrgangsstufe zu verlieren.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Holger MittelstädtLernangebote in den Ferien
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Test-Ausgabe ab Mittwoch, 28. April

Ab Mittwoch, 28. April, werden die nächsten Tests an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Diese sind in Abpackungen zu 5 Stück verpackt. Sie reichen für die blaue Gruppe bis zur Testung am 17. Mai, für die grüne Gruppe bis zur Testung am 20. Mai.
Die grüne Gruppe hat in der Himmelfahrt-Woche (11. bis 14. Mai) nur an einem Tag Schule und benötigt also in dieser Woche auch nur einen Test.

Holger MittelstädtTest-Ausgabe ab Mittwoch, 28. April
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Zutritt zum Schulgebäude ab 19. April

Seit heute kommuniziert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eine neue Zugangsregelung zu Schulgebäuden ab dem 19. April 2021:

Personen, die Schülerinnen und Schüler zum Unterricht der Primarstufe, in die Notbetreuung in Grundschulen (…) bringen oder sie von dort abholen, ist der kurzzeitige Zutritt von Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses gestattet.

Diese Zutrittsregelungen für die Schulen gelten für Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen (insbesondere Horte) entsprechend.

Quelle: MBJS

Holger MittelstädtZutritt zum Schulgebäude ab 19. April
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Dokumente zur Testpflicht

Liebe Eltern,
anbei wichtige Formulare und Schreiben zur Testpflicht. Den Elternbrief und die Bescheinigung (Selbsttest) erhalten Sie noch in dieser Woche im Original, zusammen mit vier Tests für die kommenden zwei Wochen.

Elternbrief der Waldgrundschule

Brief an Eltern und Schüler_innen (MBJS)

Bescheinigung Selbsttest (blaue Gruppe)

Bescheinigung Selbsttest (grüne Gruppe)

 

Fides SochaczewskyDokumente zur Testpflicht
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Anleitung zum Selbsttest

Liebe Eltern,

in dieser Woche erhalten Sie zunächst einen Selbsttest für Ihr Kind. Schüler_innen der blauen Gruppe führen diesen zu Hause am Mittwoch vor dem Unterricht durch, Schüler_innen der grünen Gruppe bitte zu Hause am Donnerstag vor dem Unterricht.

Die Video-Anleitung finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=BKE8qWQWOfc

Eine PDF-Anleitung können zum Drucken Sie hier laden.

Weitere Informationen zur Testpflicht in der kommenden Woche erhalten Sie im Laufe dieser Woche.

 

Holger MittelstädtAnleitung zum Selbsttest
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So geht es nach den Ferien weiter

Liebe Eltern,
hier einige wichtige Informationen zu der Frage, wie es nach den Osterferien weiter geht.

Fortsetzung des Wechselunterrichts
Wie vermutet wird der Wechselunterricht nach den Osterferien fortgesetzt. In der ersten Schulwoche ist am Freitag die grüne Gruppe in der Schule.
Parallel findet weiterhin wie bisher eine Notbetreuung statt.

Aufhebung der Präsenzpflicht
Die Präsenzpflicht ist noch bis zum 16. April 2021 aufgehoben. Ab 19. April 2021 gilt, beginnend mit der Testpflicht auch wieder die Präsenzpflicht.

Tests für Schüler_innen
In der kommenden Woche wird am Montag (blaue Gruppe) und am Dienstag (grüne Gruppe) allen Schüler_innen ein Selbsttest ausgehändigt. Schüler_innen der blauen Gruppe wenden diesen zu Hause bitte am Mittwoch früh an, Schüler_innen der grünen Gruppe bitte am Donnerstag früh. Wie die Testpflicht ab dem 19. April in der Praxis aussieht, wissen wir noch nicht, dazu folgen weitere Informationen.
ACHTUNG: Sollten Sie NICHT damit einverstanden sein, dass wir Ihrem Kind den Selbststest aushändigen, dann teilen Sie uns das bitte umgehend mit. Sie können dann den Selbsttest am Montag (blaue Gruppe) oder am Dienstag (grüne Gruppe) in der Schule in Empfang nehmen.

Quarantäne/Schul-Cloud/Videokonferenzen
Sollten Lerngruppen in Quarantäne gehen müssen, werden diese mit Lernmaterial über die Schul-Cloud (in den Fächer-Kursen) versorgt. Video-Konferenzen finden zukünftig ausschließlich mit Termin über das Klassenteam statt.

Viele Grüße
H. Mittelstädt, Schulleiter

Holger MittelstädtSo geht es nach den Ferien weiter
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Wechselunterrichts wird fortgesetzt

Der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler erfolgt wie vor den Ferien im Wechselmodell.

Die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt bis zum 16. April 2021 aufgehoben.

Nachdem das Personal an Kitas und Schulen bereits seit Monaten die Möglichkeit hat, sich anlasslos testen zu lassen, sollen nun auch Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich getestet in die Schule kommen. Ausreichend Tests sind in den Ferien an die Schulen ausgeliefert worden. Die Tests werden in der Regel – wie vor den Ferien vereinbart – in den Familien durchgeführt.

Ab Montag, 19. April, gilt die Testpflicht. Das heißt: Ab dem 19. April ist die Durchführung der Tests Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht/Wechselunterricht.

Eltern und Erziehungsberechtigte können für minderjährige Schülerinnen und Schüler die Selbsttests abholen oder der Schule erlauben, diese den Kindern mitzugeben.

Schülerinnen und Schüler, die nicht zweimal wöchentlich einen negativen Test vorlegen, werden automatisch im Distanzunterricht beschult. Der Nachweis bei Selbsttests kann über ein von den Eltern bzw. den volljährigen Schülern ausgefülltes Formular erbracht werden. Dieses wird den Schulen/Familien zeitnah zur Verfügung gestellt.

Quelle: MBJS

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