Ab Montag, 29.11.2021 wird die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht für die Klassenstufen 1 bis 5 aufgehoben.
Wollen Sie, dass Ihr/e Kind/er dem Präsenzunterricht fernbleiben, informieren Sie bitte die Klassenlehrkraft schriftlich. Die Erklärung müssen Sie nicht begründen, sie ist aber mindesten für jeweils eine (Schul-)Woche abzugeben.
Bitte berücksichtigen Sie dabei:
- Das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.
- Die Schule versorgt Ihr/e Kinder mit Lemaufgaben. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
- Während des Fernbleibens vom Präsenzunterricht bearbeitete Aufgaben können von den Lehrkräften kommentiert werden, sie werden aber nicht bewertet.
- Für die Zeit bis zu den Weihnachtsferien werden wir nach pädagogischen Kriterien darüber entscheiden, ob auf die Leistungsbewertung bei den Lerngruppen verzichtet wird, bei denen Schüler/innen vom Präsenzunterricht fernbleiben.
Die jetzige Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt bis 15. Dezember 2021. Sie werden Sie rechtzeitig über die für die Zeit danach geltende Regelung informiert.
Zudem wird der Beginn der Weihnachtsferien vorgezogen.
Die Weihnachtsferien beginnen am Montag, den 20. Dezember 2021 und enden am Freitag, den 31. Dezember 2021. Der Unterrichtsbetrieb endet dementsprechend am Freitag, den 17. Dezember 2021, er setzt wieder ein am Montag, den 3. Januar 2022.