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Zutritt zum Schulgebäude ab 19. April

Seit heute kommuniziert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eine neue Zugangsregelung zu Schulgebäuden ab dem 19. April 2021:

Personen, die Schülerinnen und Schüler zum Unterricht der Primarstufe, in die Notbetreuung in Grundschulen (…) bringen oder sie von dort abholen, ist der kurzzeitige Zutritt von Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses gestattet.

Diese Zutrittsregelungen für die Schulen gelten für Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen (insbesondere Horte) entsprechend.

Quelle: MBJS

Holger MittelstädtZutritt zum Schulgebäude ab 19. April