Januar 2022

Winterferien/Wie es weiter geht…

Liebe Eltern,
nun stehen die Winterferien vor der Tür. Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern gute Erholung in dieser Zeit.
Hier finden Sie den Elternbrief der Ministerin Ernst zur aktuellen Situation.

Am 7. Februar starten wir in das zweite Halbjahr. Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Die Präsenzpflicht bleibt weiterhin aufgehoben, wir freuen uns aber über jedes Kind, dass in die Schule kommt.
  • Nach den Winterferien sind für alle Kinder tägliche Tests erforderlich. Den neuen Testzettel finden Sie hier bzw. haben ihn bereits über die Klassenlehrkraft erhalten.
  • Sollte Ihr Kind genesen sein bzw. einen vollständigen Impfschutz besitzen, so kann es von der Testpflicht befreit werden. Kontaktieren Sie dazu bitte Ihre Klassenlehrkraft.

Bei der Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet denken Sie bitte an die Einhaltung der aktuellen Quarantäne-Regelungen. Vielen Dank!

Ihnen allen schöne Ferien!

 

Holger MittelstädtWinterferien/Wie es weiter geht…
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Wichtige Information zur Schulanmeldung

Aufgrund der aktuellen Situation gilt für die Schulanmeldung folgende Regelung:
Am 25. und 26. Januar 2022 von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr werden nur die Unterlagen zur Anmeldung (einschl. einer Kopie der Geburtsurkunde) entgegen genommen.
Bitte bringen Sie nicht Ihr Kind mit. Bei der Abgabe der Unterlagen erhalten Sie den Termin und die Unterlagen für die Schulärztliche Untersuchung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Holger MittelstädtWichtige Information zur Schulanmeldung
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Schulstart am 3. Januar 2022 in Präsenz

Sehr geehrte Eltern,
wir hoffen, Ihre Kinder und Sie haben sich in den Weihnachtsferien gut erholt.
Nach den Weihnachtsferien starten grundsätzlich alle Schulen am 3. Januar 2022 mit Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen. Die Präsenzpflicht bleibt jedoch mit den bekannten Ausnahmen aufgehoben.
Für die Teilnahme am Präsenzunterricht gilt seit dem 15. November 2021: Jede Schülerin und jeder Schüler müssen dreimal wöchentlich einen negativen Corona-Test (Antigen-Schnelltest) nachweisen. Alle Beschäftigten – und damit auch Lehrkräfte – dürfen die Arbeitsstätte nur betreten, wenn sie den Nachweis „geimpft“, „genesen“ oder „getestet“ arbeitstäglich erbringen.

Aktuelle Informationen zum Schulstart nach den Weihanchtsferien finden Sie hier:

Informationen des Bildungsministeriums

 

Holger MittelstädtSchulstart am 3. Januar 2022 in Präsenz
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