Ab Mittwoch, 28. April, werden die nächsten Tests an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Diese sind in Abpackungen zu 5 Stück verpackt. Sie reichen für die blaue Gruppe bis zur Testung am 17. Mai, für die grüne Gruppe bis zur Testung am 20. Mai.
Die grüne Gruppe hat in der Himmelfahrt-Woche (11. bis 14. Mai) nur an einem Tag Schule und benötigt also in dieser Woche auch nur einen Test.
April 2021
Zutritt zum Schulgebäude ab 19. April
Seit heute kommuniziert das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eine neue Zugangsregelung zu Schulgebäuden ab dem 19. April 2021:
Personen, die Schülerinnen und Schüler zum Unterricht der Primarstufe, in die Notbetreuung in Grundschulen (…) bringen oder sie von dort abholen, ist der kurzzeitige Zutritt von Schulen ohne Nachweis eines negativen Testergebnisses gestattet.
Diese Zutrittsregelungen für die Schulen gelten für Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen (insbesondere Horte) entsprechend.
Quelle: MBJS
Dokumente zur Testpflicht
Liebe Eltern,
anbei wichtige Formulare und Schreiben zur Testpflicht. Den Elternbrief und die Bescheinigung (Selbsttest) erhalten Sie noch in dieser Woche im Original, zusammen mit vier Tests für die kommenden zwei Wochen.
Elternbrief der Waldgrundschule
Brief an Eltern und Schüler_innen (MBJS)
Bescheinigung Selbsttest (blaue Gruppe)
Bescheinigung Selbsttest (grüne Gruppe)
Anleitung zum Selbsttest
Liebe Eltern,
in dieser Woche erhalten Sie zunächst einen Selbsttest für Ihr Kind. Schüler_innen der blauen Gruppe führen diesen zu Hause am Mittwoch vor dem Unterricht durch, Schüler_innen der grünen Gruppe bitte zu Hause am Donnerstag vor dem Unterricht.
Die Video-Anleitung finden Sie hier: https://www.youtube.com/watch?v=BKE8qWQWOfc
Eine PDF-Anleitung können zum Drucken Sie hier laden.
Weitere Informationen zur Testpflicht in der kommenden Woche erhalten Sie im Laufe dieser Woche.
So geht es nach den Ferien weiter
Liebe Eltern,
hier einige wichtige Informationen zu der Frage, wie es nach den Osterferien weiter geht.
Fortsetzung des Wechselunterrichts
Wie vermutet wird der Wechselunterricht nach den Osterferien fortgesetzt. In der ersten Schulwoche ist am Freitag die grüne Gruppe in der Schule.
Parallel findet weiterhin wie bisher eine Notbetreuung statt.
Aufhebung der Präsenzpflicht
Die Präsenzpflicht ist noch bis zum 16. April 2021 aufgehoben. Ab 19. April 2021 gilt, beginnend mit der Testpflicht auch wieder die Präsenzpflicht.
Tests für Schüler_innen
In der kommenden Woche wird am Montag (blaue Gruppe) und am Dienstag (grüne Gruppe) allen Schüler_innen ein Selbsttest ausgehändigt. Schüler_innen der blauen Gruppe wenden diesen zu Hause bitte am Mittwoch früh an, Schüler_innen der grünen Gruppe bitte am Donnerstag früh. Wie die Testpflicht ab dem 19. April in der Praxis aussieht, wissen wir noch nicht, dazu folgen weitere Informationen.
ACHTUNG: Sollten Sie NICHT damit einverstanden sein, dass wir Ihrem Kind den Selbststest aushändigen, dann teilen Sie uns das bitte umgehend mit. Sie können dann den Selbsttest am Montag (blaue Gruppe) oder am Dienstag (grüne Gruppe) in der Schule in Empfang nehmen.
Quarantäne/Schul-Cloud/Videoko
Sollten Lerngruppen in Quarantäne gehen müssen, werden diese mit Lernmaterial über die Schul-Cloud (in den Fächer-Kursen) versorgt. Video-Konferenzen finden zukünftig ausschließlich mit Termin über das Klassenteam statt.
Viele Grüße
H. Mittelstädt, Schulleiter
Wechselunterrichts wird fortgesetzt
Der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler erfolgt wie vor den Ferien im Wechselmodell.
Die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht bleibt bis zum 16. April 2021 aufgehoben.
Nachdem das Personal an Kitas und Schulen bereits seit Monaten die Möglichkeit hat, sich anlasslos testen zu lassen, sollen nun auch Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich getestet in die Schule kommen. Ausreichend Tests sind in den Ferien an die Schulen ausgeliefert worden. Die Tests werden in der Regel – wie vor den Ferien vereinbart – in den Familien durchgeführt.
Ab Montag, 19. April, gilt die Testpflicht. Das heißt: Ab dem 19. April ist die Durchführung der Tests Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht/Wechselunterricht.
Eltern und Erziehungsberechtigte können für minderjährige Schülerinnen und Schüler die Selbsttests abholen oder der Schule erlauben, diese den Kindern mitzugeben.
Schülerinnen und Schüler, die nicht zweimal wöchentlich einen negativen Test vorlegen, werden automatisch im Distanzunterricht beschult. Der Nachweis bei Selbsttests kann über ein von den Eltern bzw. den volljährigen Schülern ausgefülltes Formular erbracht werden. Dieses wird den Schulen/Familien zeitnah zur Verfügung gestellt.